Andreas Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für das Vertragsverhältnis und alle erteilten Aufträge zwischen Fotografen und Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB).

§1 Allgemeines

„Lichtbilder“ im Sinne der AGB sind alle hergestellten Produkte des Fotografen, gleich in welcher Form. Digitale Bilddaten werden dem Kunden im JPG-Format in höchstmöglicher Auflösung geliefert. Die Herausgabe von digitalen Negativen (RAW-Format) ist ausgeschlossen.

Der Fotograf wählt die Fotos, die dem Kunden übergeben werden nach eigenen technischen bzw. künstlerischen Aspekten eigenständig aus. Der Kunde hat kein generelles Ansichtsrecht für alle gefertigten Lichtbildet.

Alle Fotos, die dem Kunden übergeben werden, werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Eine sogenannte Beautyretusche (z.B. elektronische Entfernung von Pickeln, Hautunreinheiten, usw.) ist nicht in den allgemeinen Leistungen enthalten und wird nur nach Absprache und gesonderter Honorierung durchgeführt

Dem Fotografen wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Veranstaltung sowie die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

Um die bestmögliche Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden möglichst zu minimieren.

Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch im Rahmen eines solchen Events nicht vollumfänglich garantiert werden und ist kein späterer Reklamationsgrund.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle gewünschten Personen für ein Gruppenfoto oder Einzelgruppenfotos zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die „Organisation“ der Gruppenfotos ist nicht Bestandteil der vertraglichen Pflichten des Fotografen. Auch ist der Kunde selbst verpflichtet, Personen selbständig mit in den Fotoprozess einzubinden (persönliche Ansprache wichtiger Personen am Hochzeitstag). Spätere Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.

Dem Fotografen und den Helfern sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

§2 Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den Lichtbildern liegt immer beim Fotografen. Die Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Das Übertragen von Nutzungsrechten auf den Kunden, wird – sofern nicht schriftlich gesondert vereinbart – nur für das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht geschuldet. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder und Nutzungsrechte alleiniges Eigentum des Fotografen.

Der Kunde darf die Lichtbilder nicht ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen vervielfältigen, verbreiten, gewerblich nutzen, bearbeiten und/oder verändern. Hierzu zählen auch Umfärbung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen.

Bei Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

§3 Bildgestaltung/-bearbeitung, Beautyretusche und Fotomontage

Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

In der Regel wird offenblendig fotografiert, d.h. nicht alle Bereiche auf dem Lichtbild sind scharf abgebildet. Auch können Lichtbilder sogenannte Körnung und Rauschen aufweisen und es können Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort auftreten. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten, künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind generell ausgeschlossen.

Eine Beautyretusche wird von dem Fotografen nicht durchgeführt. Sollten diese Dienstleistungen vom Kunden gewünscht werden, so ist dies eine besondere Zusatzleistung die separat zu vergüten ist. Für eine Beautyretusche gilt ein Basispreis von 35,- € pro Lichtbild. Eine Fotomontage (z.B. nachträgliches Einfügen fehlender Personen, das Retuschieren/Montieren von Gebäuden im Hintergrund oder ähnliches) ist nicht Teil der vertraglichen Leistung. Für die Erstellung einer Fotomontage gilt ein Basispreis von 95,- € pro Lichtbild.

§4 Honorar, Anzahlung Fälligkeit, Zahlungsverzug

Das Honorar für den Fotoauftrag entspricht generell dem vorab vereinbarten Gesamtbetrag.

Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Werktagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Restbetrag ist spätestens  7 Werktage vor dem Hochzeitstermin bzw. spätestens nach Erhalt der Schlussrechnung fällig (es zählt das Datum des Geldeingangs beim Fotografen).

Wird die Anzahlung nicht in der vereinbarten Höhe und innerhalb der Zahlungsfrist erbracht, ist der Fotograf weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Teilbeträge verpflichtet, Er ist seinerseits aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Kunden umgehend aufzulösen.

Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten einen Verzug durch eine, nach vertraglicher Fälligkeit zugehende Mahnung inkl. Mahngebühren bereits zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Der Kunde hat über alle Honorarvereinbarungen und Informationen stilschweigen zu wahren.

§5 Stornogebühren, Absage der Veranstaltung

Mit Unterzeichnung des Vertrages und Eingang der Anzahlung gilt der Auftrag und der angegebene Termin als verbindlich vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt hält der Fotograf das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externe Termine vereinbaren.

Für den Fall, dass der Kunde sich dazu entschließt, vom Vertrag vorzeitig zurückzutreten, so ist dies zu folgenden Stornobedingungen möglich:

·  Die Anzahlung von 50% wird von dem Fotografen als Ausfallhonorar einbehalten und kann vom Kunden nicht zurückgefordert werden.

·  Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin ist eine zusätzliche Stornogebühr von 25% der vereinbarten Auftragssumme fällig,

·  bis 1 Woche vor dem vereinbarten Hochzeitstermin ist eine zusätzliche Stornogebühr von 40% der vereinbarten Auftragssumme fällig und

·  ab 1 Woche vor dem vereinbarten Hochzeitstermin ist die vereinbarten Auftragssumme zu 100% fällig.

Solange eine Veranstaltung behördlich nicht ausdrücklich untersagt ist, also prinzipiell rechtmäßig durchgeführt werden darf, gilt eine Absage des Auftrages durch den Kunden immer als Stornierung mit den daraus resultierenden Kostenfolgen.

Eine bloße Änderung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung etwa aus Corona bedingten Schutzgründen, (z.B. geringere Gästezahlen auf Feiern, fotografieren nur Outdoor mit Mindestabstand, etc.) gilt nicht als gesetzliches Verbot der Veranstaltung.

§6 Reisekosten, Mehrkosten

Bei Anreise des Fotografen mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung(en) werden dem Kunden tatsächlich anfallende Kosten und Spesen einer angemessenen Unterkunft in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für An- und Abreise oder die Wahl einer bestimmten Übernachtungsmöglichkeit. Übernachtung(en) sind generell ab einer Entfernung von 2 Stunden Fahrzeit vom Wohnsitz des Fotografen notwendig. Die Zahl der Übernachtungen richtet sich nach Beginn und Ende der Buchungszeit.

Diese wird vom Fotografen mit dem Kunden im Vorfeld festgelegt.

Hat der Fotograf dem Kunden nur einen Kostenvoranschlag unterbreitet, ist dieser stets unverbindlich. Treten während der Produktion unerwartete Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen rechtzeitig anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung zum Pauschalhonorar in Höhe eines vereinbarten, zusätzlichen Stundensatzes, ansonsten in üblicher, angemessener Höhe vom Kunden zu leisten.

§7 Lieferzeiten, Mängel und Reklamationen

Der Fotograf liefert die bearbeiteten Fotodateien bei Hochzeitsreportagen innerhalb von 6 Wochen an den Kunden.

Während der Stoßzeiten (vor allem im Frühjahr/Sommer) kann es erfahrungsgemäß – gerade in der Hochzeitsfotografie – zu Verzögerungen kommen. Saisonale Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, allgemeinen Betriebsstörungen, sowie von Verzögerungen seitens des Labors oder anderer, vom Fotografen eingeschalteter Dienstleister, stellen keinen Reklamationsgrund für den Kunden dar. Der Fotograf haftet insoweit nur für von ihm zu vertretenden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt oder zur Weiterbearbeitung an Drittanbieterfirmen weitergegeben. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder sonstige Abweichungen zu den Erstfotos ergeben. Eine Reklamation ist insoweit ausgeschlossen.

Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

Reklamationen bei sonstigen, offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität der jeweiligen Ergebnisse.

§8 Höhere Gewalt, sonstiger Haftungsauschluss

Sollte das vereinbarte Paarshooting (Outdoor) aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht im Außenbereich möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit ein Paarshooting zu den aktuellen Konditionen neu zu buchen. Dies betrifft auch alle anderen Outdoor-Shooting.

Ist es dem Fotografen selbst aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Unwetter, aus wichtigem Grund o.ä.) nicht möglich den Auftrag persönlich auszuführen oder die Fotos innerhalb von 6 Wochen zu liefern, hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz bzw. die Geltendmachung von dadurch anfallenden Mehrkosten.

Der Fotograf bemüht sich bei eigener Absage unverzüglich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen der dann auf eigene Rechnung Leistungen für den Kunden erbringt. Dies ist jedoch keine Verpflichtung des Fotografen.

Sollte der Auftrag seitens des Fotografen aus wichtigem Grund storniert werden müssen, werden geleistete Anzahlungen in voller Höhe an den Kunden zurückerstattet. Dies gilt auch, bei einer vollständigen Absage der Veranstaltung aufgrund behördlicher bzw. gesetzlicher Verbote (Stichwort: Pandemie).

Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während des gesamten Auftrages. Hierzu verfügt der Fotograf im Falle einer technischen Störung auch über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich, sollte während des laufenden Auftrages eine unvorhersehbare, technische Störung auftreten und hierdurch der Austausch des Equipments erforderlich werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistungen des Fotografen sind hinzunehmen. Ein Schadensersatzanspruch hierfür wird ausgeschlossen.

Der Fotograf haftet generell nur auf Schadenersatz für eigene Pflichtverletzungen aufgrund nachgewiesenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seinerseits. Sonstige Haftungsansprüche sind generell ausgeschlossen.

§9 Kontaktformular

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

§9 Widerrufsrecht, ausdrückliche Individualabreden

Der Kunde hat das Recht den vorliegenden AGB innerhalb von 14 Werktage schriftlich zu widersprechen und stattdessen eine schriftliche Individualabrede zu den zu ändernden Punkten mit dem Fotografen auszuhandeln.

§10 Schriftform, Nebenabreden, Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Quellenangaben für die verwendeten Bilder, Design, Text und Grafiken: @Andreas Fotogarfie

Gerichtstand für den gesamten Vertrag ist das Amtsgericht Saarlouis.

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